Mit Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Buchung genannt) zur Durchführung einer
Trainingsmaßnahme oder einer anderen
Dienstleistung erkennen Sie als Auftraggeber die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen
des Veranstalters als wesentlichen Vertragsbestandteil an.
Bitte lesen
Sie deshalb
diesen Text vor Unterzeichnung aufmerksam durch:
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor
entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftragebers, auch
wenn diesen im
Einzelfall nicht widersprochen wird.
Der Abschluss von Verträgen zwischen
Auftraggeber und Veranstalter über die beiderseitig zu
erbringenden Leistungen,
sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu,
bedürfen der Schriftform.
Der
Veranstalter erbringt seine Dienstleistungen insbesondere in Form
von Trainingsmaßnahmen wie beispielsweise Seminaren oder
ähnlichen
Veranstaltungen (nachfolgend Dienstleistungen genannt). Der
Veranstalter erbringt
seine Dienstleistung selbst beziehungsweise durch Angestellte und/oder
freie
Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistung sind
dem
Auftraggeber aus entsprechenden Beschreibungen bekannt bzw. im Vertrag
individuell festgelegt.
Der
Veranstalter gewährt dem Auftraggeber das einfache, nicht
ausschließliche und persönliche Recht, die
Dienstleistungen für den
persönlichen Gebrauch zu nutzen. Der Auftraggeber erkennt das
Urheberrecht des
Veranstalters an den von diesem erstellten und in der Dienstleistung
verwendeten Materialien wie beispielsweise Trainingsunterlagen an.
Sämtliches
Material ist unter Beachtung des Copyright nur für eigene
private Zwecke zu
verwenden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Der
Auftraggeber
erhält mit der vollständigen Zahlung des
Rechnungsbetrages nur Eigentum an dem
körperlichen Datenträger bzw. Schriftmaterial. Ein
Erwerb von Rechten an den
Seminaren selbst ist damit nicht verbunden. Der Veranstalter
behält sich
insbesondere alle Veröffentlichungs-,
Vervielfältigung-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte
an den Seminaren vor. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich
untersagt, ohne
vorherige schriftliche Einwilligung des Veranstalters das schriftliche
Material
und/oder die eigenen Aufzeichnungen aus den Seminaren ganz oder
teilweise in
ursprünglicher oder abgeänderter Form
(mündlich, schriftlich, in Wort und/oder
Ton o. a.) an einen Dritten zu übergeben beziehungsweise zu
kopieren oder
anders zu vervielfältigen, abzuändern, zu
übersetzen, zu verbreiten,
abgeleitete Werke zu erstellen und/oder in anderen Seminaren zu
verwenden. Dies
umfasst auch die Verschenkung, Vermietung und/oder den Verleih. Ein
Mitschnitt
auf Ton- oder Videobändern oder anderen Datenträgern
ist nicht gestattet.
Der
Veranstalter trifft die Auswahl von
Medienproduzenten, Geräteherstellern, Veranstaltungshotels
sowie sonstigen
Dritten, die vom Veranstalter zur Durchführung des Auftrages
eingesetzt werden.
Der Veranstalter wird deren Auswahl ausschließlich im
Interesse der
bestmöglichen Durchführung der Veranstaltung treffen
und haftet ausschließlich
für Auswahlverschulden.
Der
Veranstalter ist berechtigt, seine
Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers
anzubieten.
Der Auftraggeber informiert den
Veranstalter vor Durchführung der vereinbarten Dienstleistung
laufend über
sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung
und Durchführung der
Dienstleistung von Bedeutung sind.
Der
Veranstalter verpflichtet sich zur
Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die
durch die Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der
Dienstleistung.
Kann
ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Veranstalter
wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall des Referenten oder
sonstigen, vom
Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht
eingehalten werden, ist der
Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten
berechtigt,
einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder die Dienstleistungen an
einem neu
zu vereinbarenden Termin innerhalb von zwölf Monaten
nachzuholen. Darüber
hinausgehende Ersatzpflichten - auch bei kurzfristigen
Ausfällen bestehen
seitens des Veranstalters nicht. Insbesondere bei Unterschreitung der
vom
Veranstalter festgelegten Mindest- bzw. Überschreiten der vom
Veranstalter
festgelegten Höchstteilnehmerzahlen kann der Veranstalter bis
zu einer Woche
vor Beginn der Dienstleistung den Termin stornieren bzw. vom Vertrag
zurücktreten, ohne das Ansprüche an den Veranstalter
gestellt werden können.
Sowohl
der Veranstalter als auch der
Auftraggeber versichern hiermit, dass weder er noch seine Mitarbeiter
jemals
Kurse von Scientology beziehungsweise L. Ron Hubbard besucht haben, er
beziehungsweise sein Unternehmen nicht nach deren Technologie arbeiten
oder
geschult werden und er deren Ideologie zur Führung seines
Unternehmens oder zur
Durchführung seiner Seminare ablehnt. Dies gilt im gleichen
Masse auch für
andere Sekten jeglicher Art.
Sämtliche
Aufwendungen, wie beispielsweise Reise- und
Aufenthaltskosten, Materialkosten sowie der Einsatz von technischen
Assistenten, Tonbildschauen, Filmen, Videospots und anderem werden nach
Absprache
mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
Für
Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die
gemeinsam mit dem Auftraggeber und/oder Dritten zu realisieren sind,
kann -
ebenso wie für An- sowie Abreisetage - ein
Tages-/Stundenhonorar je angefangenem Tag/Stunde vereinbart werden.
Unabhängig
hiervon kann vom jeweiligen Veranstaltungs-Hotel eine
Tagespauschale erhoben werden. Diese ist bindend für jeden
Auftraggeber und kann
u. a. diverse Getränke, Essen und Nutzung von Technik und Raum
beinhaltet. In
diesem Fall erfährt der Auftraggeber die jeweilige
Höhe und beinhalteten
Leistungen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn aus
der
entsprechenden Teilnahmebestätigung. Für
sämtliche Hotel- sowie eventuell
anfallende Stornierungskosten ist der Auftraggeber selbst
verantwortlich. Diese
sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Für
Veranstaltungen wie beispielsweise Seminare kann ein Tagessatz
beziehungsweise Pauschalhonorar je Auftraggeber vereinbart werden.
Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer –
sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die vereinbarten Honorare sowie darüber hinausgehende Kosten
gemäß
Beleg werden nach Buchung der Dienstleistung bzw. unmittelbar nach
Entstehung
in Rechnung gestellt. Mit Buchung kann durch den Veranstalter eine
Anzahlung in
Höhe von 20 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Der gesamte
Rechnungsbetrag ist spätestens vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn ohne Abzug
zahlbar. Bei kurzfristigerer Buchung wird der Betrag sofort zur Zahlung
fällig.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber
fälligen Zahlungsansprüchen
sind ausgeschlossen, soweit diese nicht anerkannt oder
rechtskräftig
festgestellt wurden.
Sollte
weniger als vier Wochen vor
Veranstaltung noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht
seitens
des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung bzw.
Teilnahme am Seminar.
Bis
zu vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn kann das Recht zur Teilnahme an der Dienstleistung
mit
vorheriger schriftlicher Einwilligung des Veranstalters zu den
ursprünglichen
Bedingungen der Buchung an einen Dritten übertragen werden.
Bei
einer Stornierung durch den
Auftraggeber bis acht Wochen vor Beginn der Dienstleistung werden 20 %,
bei
einer Stornierung durch den Auftraggeber bis vier Wochen vor Beginn der
Dienstleistung werden 50 % und bei einer Stornierung durch den
Auftraggeber von
weniger als vier Wochen vor Beginn der Dienstleistung wird der volle
Rechnungsbetrag
zur Zahlung fällig.
Bei
schriftlicher Absage des
Auftraggebers aus einem nicht von ihm zu vertretenden, wichtigen Grund
kann der
Veranstalter einen Ersatztermin festlegen. Dies entbindet den
Auftraggeber
jedoch nicht von der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung.
Sollte der
Auftraggeber aus anderen Gründen nicht an der Dienstleistung
teilnehmen, besteht
trotz Zahlungsverpflichtung kein Anspruch auf eine Teilnahme zu einem
späteren
Zeitpunkt.
Der
Auftraggeber erklärt mit seiner
Unterschrift, dass er sich geistig und körperlich gesund
fühlt, in keiner psychotherapeutischen
Behandlung ist und selbstverantwortlich an den Dienstleistungen des
Veranstalters teilnehmen kann. Der Veranstalter übernimmt
keine Haftung für
unerwünschte psychische, physische, materielle oder andere
Auswirkungen, die
der Auftraggeber der Teilnahme an einer Dienstleistung des
Veranstalters zuschreiben
will. Bisher wurde kein solcher Fall registriert.
Der
Auftraggeber haftet für alle Schäden
aufgrund eines Verstoßes gegen diese
Geschäftsbedingungen.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch
die Wirksamkeit
der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die
Parteien werden die Bedingungen
als dann mit einer wirksamen Regelung ersetzen, die dem mit der
weggefallenen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Für
diese Bedingungen und deren
Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus dem mit diesen
Geschäftsbedingungen zusammenhängenden
Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters.
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„Seit ich mich intensiv mit Life Coaching beschäftige, hat sich mein Leben verändert. Zugegeben, nach unserem ersten Kontakt war ich mehr als skeptisch. Inzwischen – schon nach 3 Monaten Arbeit mit Life Coaching – sind alle meine Bedenken ausgeräumt, ja sogar zu einem wahren Sturm der Begeisterung geworden. Die Arbeit mit den Klienten macht mir riesig Spaß, es ist toll auch bei den Klienten ersten Erfolge zu spüren und hautnah – also life – mitzubekommen. Die ursprüngliche Befürchtung ohne non-verbale Kommunikation vernünftig coachen zu können, ist längst nicht eingetreten. Im Gegenteil: Gerade am Telefon öffnen sich meiner Meinung nach die Klienten überproportional. Es ist einfach schön zu erleben, wie über das Telefon innerhalb kürzester Zeit ein intensives Vertrauensverhältnis mit jedem einzelnen Klienten aufgebaut wird.“
Martin Domhan, Deutschland
Unternehmensberater und Life Coach
Ja, ich möchte den zweimonatlich erscheinenden Effizientertainer (ISSN: 1866-0312) für effektiv bessere Ergebnisse.